Deutsche Justizministerin: AfD-Verbotsverfahren prüfen
Deutschlands Justizministerin Stefanie Hubig fordert die Prüfung eines Verbots der AfD und betont, die Partei als Gefahr für die Demokratie ernst zu nehmen.

Deutschlands Justizministerin Stefanie Hubig spricht sich für die Prüfung eines AfD-Verbotsantrags aus. Man müsse die Partei «als mögliche Gefahr für unsere Demokratie sehr ernst nehmen», sagte die Sozialdemokratin der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung». «Dazu gehört unbedingt, ein Parteiverbot zu prüfen», fügte sie hinzu.
«Das Parteiverbot ist das schärfste Schwert, das unsere Demokratie gegen ihre organisierten Feinde hat. Man darf es nicht voreilig ziehen», sagte Hubig. Das heisse umgekehrt: «Wenn nach gründlicher Prüfung die Voraussetzungen dafür vorliegen, dann wäre es nur schwer vermittelbar, das Instrument nicht zu nutzen.»
Hohe Hürden für ein Verbot
Hubig kündigte an, dass sich die seit gut zwei Wochen amtierende deutsche Regierung zu einem Verbotsverfahren beraten und eine gemeinsame Antwort finden werde. Sie sieht auch das Parlament in der Pflicht, sich mit dem Thema zu befassen.
«Ich möchte auch betonen: Im Bundestag und im Bundesrat muss die Diskussion ebenfalls stattfinden.» Denn der Antrag auf ein Verbotsverfahren könne nicht nur von der Bundesregierung gestellt werden. Sondern eben auch von Bundestag oder Bundesrat.
AfD wehrt sich gegen Einstufung
Die Rufe nach der Einleitung eines Verbotsverfahrens waren lauter geworden, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD Anfang Mai zur «gesichert rechtsextremistischen Bestrebung» hochgestuft hatte. Dagegen setzt sich die Partei mit einem Eilantrag zur Wehr.
Die AfD (Alternative für Deutschland) hatte bei der Bundestagswahl im Februar ihren Stimmenanteil auf 20,8 Prozent verdoppelt und war zur zweitstärksten Kraft geworden.
Entscheid über Parteiverbot liegt beim Bundesverfassungsgericht
Bis zu einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln hat der Inlandsgeheimdienst die neue Einstufung auf Eis gelegt und führt die AfD daher weiter nur als sogenannten Verdachtsfall. Innenminister Alexander Dobrindt hatte die Befürworter eines Verbotsverfahrens darauf hingewiesen, dass das Gutachten des Verfassungsschutzes für ein solches Verfahren nicht ausreicht.
Über ein Parteiverbot müsste auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Für ein Verbot reicht es nicht aus, dass eine Partei verfassungsfeindliche Meinungen vertritt. Sie muss diese auch aktiv und aggressiv-kämpferisch verfolgen. Zudem muss das Erreichen dieser verfassungsfeindlichen Ziele zumindest möglich erscheinen.