Gesetz

Stadtrat unterstützt E-Government-Gesetz mit Vorbehalten

Nau.ch Lokal
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Luzern,

Die Stadt Luzern unterstützt den Entwurf für ein kantonales E-Government-Gesetz, lehnt aber die geplante Kostenregelung zulasten der Gemeinden ab.

Der Ausblick vom Reusssteg auf die Altstadt und die Reuss in der Stadt Luzern.
Der Ausblick vom Reusssteg auf die Altstadt und die Reuss in der Stadt Luzern. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Stadt Luzern berichtet, hat der Kanton die Stadt Luzern eingeladen, am Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf eines E-Government-Gesetzes teilzunehmen. Mit dem E-Government-Gesetz soll eine Rechtsgrundlage für drei Basisdienste «Onlineschalter», «Identitätsverwaltungssystem» und «elektronischer Briefkasten» geschaffen werden, die Privatpersonen und Unternehmen die digitale Geschäftsabwicklung mit der Verwaltung ermöglichen.

Zudem soll die Gesetzesvorlage die Zusammenarbeit mit dem Bund, den Kantonen und Gemeinden im Bereich des E-Governments sowie die Bereitstellung von Informatikmitteln durch den Kanton an Gemeinden und ausgelagerte Einheiten regeln.

Kritik an geplanter Kostenbeteiligung

Der Stadtrat stimmt der grundsätzlichen Ausrichtung der Vorlage und den Grundsätzen für E-Government zu. Er begrüsst in seiner Stellungnahme die Bestimmungen zur Zusammenarbeit, Interoperabilität und Basisdiensten.

Der Stadtrat ist jedoch mit der vorgeschlagenen Kostenregelung für die Weiterentwicklung der Basisdienste zulasten der Gemeinden nicht einverstanden. Die Kostenbeteiligung der Gemeinden sollte sich auf den Betrieb (inklusive Wartung und Support) beschränken.

Zudem sollte die Kostenbeteiligung erst ab dem ersten Jahr der Nutzung oder ab dem 1. Januar 2030 erfolgen. Der Stadtrat ist zudem der Meinung, dass die Verpflichtung zur Nutzung von Basisdiensten nur für jene Gemeinden gelten sollte, welche diese Dienste auch tatsächlich nutzen und anbieten.

Mitsprache bei Nutzungspflichten gefordert

Schliesslich erachtet der Stadtrat es als wichtig, dass im E-Government-Gesetz der Einbezug und die Mitsprache der Gemeinden, insbesondere bei der Ermittlung der Verpflichtung zur Nutzung von Basisdiensten und Informatikmitteln, berücksichtigt werden. Die umfassende Stellungnahme des Stadtrates ist auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen publiziert.

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