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Nationalrat will besseren Versicherungsschutz für junge Verunfallte

Keystone-SDA
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Bern,

Der Nationalrat stimmt für besseren Schutz von vor Versicherungsbeginn verunfallten Menschen.

Traumata
Rückfälle oder Spätfolgen von Unfällen vor dem 25. Lebensjahr ohne UVG-Versicherung sollen künftig als Nichtberufsunfälle gelten. (Symbolbild) - dpa

Der Nationalrat will vor dem Versicherungsalter verunfallte Menschen besser schützen. Im Falle von Spätfolgen sollen sie künftig ebenfalls Anspruch auf Taggelder haben.

Die grosse Kammer hat am Dienstag mit 101 zu 81 Stimmen bei 8 Enthaltungen eine entsprechende Änderung des Unfallversicherungsgesetzes gutgeheissen. Als Nächstes muss sich der Ständerat mit dem Geschäft befassen.

Gemäss Vorlage sollen Rückfälle oder Spätfolgen im Zusammenhang mit einem Unfall, der nicht nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert war und sich vor Vollendung des 25. Lebensjahres ereignet hat, künftig als Nichtberufsunfälle gelten. Betroffene sollen einen Anspruch auf Taggelder für höchstens 720 Tage begründen können.

Kritik an Gesetzesänderungen

Wenn eine noch nicht berufstätige Person heute verunfallt, werden die medizinischen Kosten von ihrer Krankenkasse übernommen. Erleidet sie nach Aufnahme ihrer Erwerbstätigkeit einen Rückfall oder leidet unter Spätfolgen, erhält sie laut dem UVG keine Taggelder. Dies, da sie zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht versichert war. Der Erwerbsausfall wird zwar vom Arbeitgeber versichert, allerdings nur für eine befristete Zeit.

«Es ist höchste Zeit, diese Lücke jetzt zu schliessen», sagte Manuela Weichelt (Grüne/ZG) stellvertretend für die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N). Die Vorlage des Bundesrats geht auf eine Motion von alt Nationalrat Christophe Darbellay (CVP/VS) zurück. «Es ist eine kleine Gesetzesänderung mit grosser Wirkung für die Betroffenen», sagte Barbara Gysi (SP/SG).

Gegner sprechen von Scheinlösung

Eine starke Minderheit aus Vertreterinnen und Vertretern der SVP, der FDP und der Mitte sprach derweil von einer «Scheinlösung». «Mit der Gesetzesänderung wird die Grundlage des Versicherungsrechts verwässert», sagte etwa Rémy Wyssmann (SVP/SO). So käme es zu immer mehr Ausnahmefällen.

Der Bundesrat geht von maximal 17 Millionen Franken an zusätzlichen Kosten für die Unfallversicherer aus. Die Finanzierung soll durch eine Erhöhung der UVG-Prämie um rund 0,52 Prozent erfolgen. Dabei handle es sich indes um eine Schätzung auf Basis des für die Versicherer ungünstigsten Szenarios.

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